Kosten/-erstattung

Die Osteopathie ist in der Regel eine Selbstzahler-Leistung, 
welche vom Patienten selbst zu tragen ist. 

Mein Honorar beträgt in der Regel 90,-€ / Stunde.
(Ersttermin, 90 Minuten / 100,-€)


Bitte beachten Sie, dass Sie für eine osteopathische Behandlung in meiner Praxis eine ärztliche / heilpraktische Verordnung (Privatrezept) benötigen.

Viele gesetzliche Krankenkassen verlangen für eine mögliche anteilige Kostenerstattung eine ärztliche Verordnung.
Eine eventuelle Kostenerstattung richtet sich hierbei nach den jeweiligen Voraussetzungen in der Satzung der Krankenkassen.

Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht 
der Erstattungspraxis der Krankenkassen. 

Auch bei Privatversicherungen, Beihilfen oder Zusatzversicherungen richtet sich eine mögliche Kostenerstattung nach den jeweiligen Voraussetzungen in den Satzungen und dem selbstgewählten Tarif.

Bitte erkundigen Sie sich daher vor der ersten Behandlung bei Ihrer Krankenkasse, Versicherung oder Beihilfe ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kostenerstattung möglich ist.

Unabhängig vom Erstattungsverhalten der Krankenkassen und Versicherungen ist der von mir in Rechnung gestellte Betrag vollständig zu begleichen. Eine etwaige Differenz des von mir gestellten Rechnungsbetrags und einem Erstattungsbetrags der Krankenkassen, Versicherungen ist vom Patienten selbstständig zu tragen.


Bitte nehmen Sie den Behandlungsvertrag und die Honorarvereinbarung zur Kenntnis.
Bei Fragen zögern Sie bitte nicht mich zu kontaktieren.